Oberstes Organ der Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life ist der mit je drei Arbeitnehmer-
und Arbeitgebervertretern paritätisch besetzte Stiftungsrat. Per 30. September 2026 scheidet Frau Marina Jung, Arbeitnehmervertreterin, aus dem Stiftungsrat aus. Den freiwerdenden Sitz gilt es per 1. Oktober 2026 neu zu besetzen. Der Stiftungsrat hat die Geschäftsführerin Swiss Life AG mit der Durchführung der Ersatzwahl beauftragt.

Der amtierende Stiftungsrat unterbreitet den Verwaltungskommissionen der wahlberechtigten Vorsorgewerke einen Wahlvorschlag aus dem Kreis der wählbaren Arbeitnehmervertreter als neues
Mitglied im Stiftungsrat für die restliche Amtsperiode vom 1. Oktober 2026 bis 30. Juni 2029.

Werden bis zum Ablauf der Meldefrist am 23. August 2026 keine zusätzlichen, gültigen Kandidaturen eingereicht, ist die vom amtierenden Stiftungsrat vorgeschlagene Kandidatin in stiller Wahl gewählt. Nur
wenn innert der mitgeteilten Frist gültige Kandidaturen eingereicht werden, wird eine geheime, elektronische Wahl durchgeführt.

Die Geschäftsführerin
Swiss Life AG

Registrierung im Wählerverzeichnis (POLYAS)

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Hinweis: für eine vollständige digitale Anmeldung ist ein aktueller Straf- und Betreibungsregisterauszug beizufügen. Eine Nachreichung per Post ist ebenfalls möglich.